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Alle Rechte vorbehalten.
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Allgemeine
Geschäftsbedingngen
§ 1 Geltung der Bedingungen
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Die Lieferungen, Leistungen
und Angebote der Automatec GmbH erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch
für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch
wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Spätestens mit der Entgegennahme der
Leistung gelten diese Bedingungen als
angenommen. Gegenbestätigungen des
Vertragspartners unter Hinweis auf seine
Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
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Abweichungen von diesen
Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die
Automatec GmbH sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
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Die zu einem Angebot
gehörenden Unterlagen wie Abbildungen,
Zeichnungen, Stromlaufpläne, Demoprogramme oder
sonstige Leistungsdaten sind nur annähernd
maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet sind. Die Angebote der
Automatec GmbH sind freibleibend und
unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche
Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der
schriftlichen Bestätigung der Automatec GmbH.
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Die Automatec GmbH behält
sich an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und
anderen Unterlagen Eigentums- und Urheberrecht
vor. Der Vertragspartner darf das geistige
Eigentum der Automatec GmbH nur verwerten, wenn
ihm ein entsprechendes Nutzungsrecht übertragen
ist.
§ 3 Preise und Zahlung
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Soweit nicht anders
angegeben, hält sich die Automatec GmbH an die
in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab
Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in
der Auftragsbestätigung der Automatec GmbH
genannten Preise zuzüglich der jeweiligen
gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche
Lieferungen und Leistungen werden gesondert
berechnet.
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Die Automatec GmbH ist
berechtigt, vom Vertragspartner bei
Auftragserteilung angemessene Vorschüsse zu
verlangen.
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Soweit nicht anders
vereinbart, sind die Rechnungen der Automatec
GmbH 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug
zahlbar. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn die
Automatec GmbH über den Betrag verfügen kann. Im
Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als
eingegangen, wenn der Scheck eingelöst wurde.
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Gerät der Vertragspartner in
Verzug, so ist die Automatec GmbH berechtigt,
von dem betreffenden Zeitpunkt ab, Zinsen in
Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten
Zinssatz für offene Kontokorrentkredite zu
berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen,
wenn der Vertragspartner eine geringere
Belastung nachweist.
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Wenn der Automatec GmbH
Umstände bekannt werden, die die
Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage
stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst
oder seine Zahlungen eingestellt werden, oder
wenn der Automatec GmbH andere Umstände bekannt
werden, die gegen die Kreditwürdigkeit des
Vertragspartners sprechen, so ist die Automatec
GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig
zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen
hat. Die Automatec GmbH ist in diesem Fall
außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen.
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Der Vertragspartner ist zur
Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung,
auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche
geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden
oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist
der Vertragspartner nur wegen Gegenansprüchen
aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
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Liefertermine oder -fristen,
die verbindlich vereinbart werden können,
bedürfen der Schriftform.
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Liefer- und
Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt
oder aufgrund von Ereignissen, die der Automatec
GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen, hat die Automatec GmbH auch
bei verbindlich vereinbarten Fristen und
Terminen nicht zu vertreten. Solche Umstände
berechtigen die Automatec GmbH, die Lieferung
oder Leistung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten.
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Wenn die Behinderung länger
als drei Monate dauert, ist der Vertragspartner
nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt,
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom
Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die
Lieferzeit oder wird die Automatec GmbH von
ihrer Verpflichtung frei, so kann der
Vertragspartner hieraus keine
Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die
genannten Umstände kann sich die Automatec GmbH
nur berufen, wenn sie den Vertragspartner
unverzüglich benachrichtigt.
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Die Automatec GmbH ist zu
Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
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Die Automatec GmbH behält sich das Eigentum an
dem Leistungsgegenstand bis zum Eingang aller
Zahlungen aus dem Vertrag vor.
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Software wird als Sharewareversion mit begrenzter
Laufzeit und begrenztem Funktionsumfang
ausgeliefert. Erst nach Eingang aller Zahlungen wird
sie gegen die Vollversion ausgetauscht.
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Elektronische Steuerungen sind im
Auslieferungszustand durch Passwörter geschützt die
erst nach Eingang aller Zahlungen entfernt oder
bekannt gegeben werden.
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Der Vertragspartner darf den Leistungsgegenstand
weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung oder Beschlagnahme oder sonstigen
Verfügungen durch dritte hat er die Automatec GmbH
unverzüglich davon zu benachrichtigen.
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Bei vertragswidrigem Verhalten des
Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug,
ist die Automatec GmbH zur Rücknahme des
Leistungsgegenstandes nach Mahnung berechtigt und
der Vertragspartner zur Herausgabe verpflichtet.
§ 6 Haftung für Mängel
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Liegt ein von der Automatec GmbH zu vertretender
Mangel der Leistung vor, so ist die Automatec GmbH
nach ihrer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder
Ersatzlieferung berechtigt. Dazu hat der
Vertragspartner der Automatec GmbH die erforderliche
Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist die
Automatec GmbH von der Mängelhaftung befreit. Nur in
dringenden Fällen der Gefährdung der
Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig
hoher Schäden, wobei die Automatec GmbH sofort zu
verständigen ist, hat der Vertragspartner das Recht,
den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu
lassen und von der Automatec GmbH Ersatz der
notwendigen Kosten zu verlangen.
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Die Automatec GmbH trägt die durch die
Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden
unmittelbaren Kosten, soweit sich die Beanstandung
des Vertragspartners als berechtigt herausstellt.
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Weitere Ansprüche des Vertragspartners,
insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden,
die nicht an dem Leistungsgegenstand selbst
entstanden sind, einschließlich Ansprüche auf
entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger
Vermögensschäden des Vertragspartners sind
ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit der Automatec GmbH und in
den Fällen, in denen das Produkthaftungsgesetz
anwendbar ist oder beim Fehlen von Eigenschaften,
die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die
Zusicherung gerade bezweckt hat, den Vertragspartner
gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst
entstandenen sind, abzusichern.
§ 7 Haftungsdauer
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Ansprüche des Vertragspartners gegen die
Automatec GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund,
verjähren mit Ablauf von 6 Monaten. Die Verjährung
beginnt mit der Abnahme der letzten nach dem
jeweiligen Vertrag zu erbringenden Leistung der
Automatec GmbH.
§ 8 Schlussbestimmungen
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Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen der Automatec GmbH und
dem Vertragspartner gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
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Soweit der Vertragspartner Vollkaufmann im Sinne
des Handelsgesetzbuches, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches
Sondervermögen ist, ist der Betriebssitz der
Automatec GmbH in 14959 Kliestow für alle sich aus
dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten.
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Sollte eine Bestimmung in diesen
Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird
hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Beteiligten
sind in einem solchen Fall verpflichtet, einander so
zu stellen, als sei eine Ersatzregelung vereinbart,
die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regel
möglichst weitgehend in wirksamer Weise erfüllt.
Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke in den
Geschäftsbedingungen.
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