Automatisierungs-, Steuerungs- & Regeltechnik für Industriemaschinen und -anlagen

 
 

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  Kliestower Dorfstraße 3
14959 Kliestow

Telefon +49 (0)33731 17840
Telefax +49 (0)33731 17841

service@automatec.de
 
  Geschäftszeiten
Montags bis Freitags
07:00 bis 18:00 Uhr

Copyright © AUTOMATEC GmbH
Alle Rechte vorbehalten.
 

 

Allgemeine Geschäftsbedingngen
 

§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Automatec GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Automatec GmbH sie schriftlich bestätigt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Stromlaufpläne, Demoprogramme oder sonstige Leistungsdaten sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Angebote der Automatec GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Automatec GmbH.

  2. Die Automatec GmbH behält sich an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen Eigentums- und Urheberrecht vor. Der Vertragspartner darf das geistige Eigentum der Automatec GmbH nur verwerten, wenn ihm ein entsprechendes Nutzungsrecht übertragen ist.

§ 3 Preise und Zahlung

  1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Automatec GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Automatec GmbH genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

  2. Die Automatec GmbH ist berechtigt, vom Vertragspartner bei Auftragserteilung angemessene Vorschüsse zu verlangen.

  3. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Automatec GmbH 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn die Automatec GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als eingegangen, wenn der Scheck eingelöst wurde.

  4. Gerät der Vertragspartner in Verzug, so ist die Automatec GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatz für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Vertragspartner eine geringere Belastung nachweist.

  5. Wenn der Automatec GmbH Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst oder seine Zahlungen eingestellt werden, oder wenn der Automatec GmbH andere Umstände bekannt werden, die gegen die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners sprechen, so ist die Automatec GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. Die Automatec GmbH ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

  6. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Vertragspartner nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

  1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

  2. Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die der Automatec GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat die Automatec GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Solche Umstände berechtigen die Automatec GmbH, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

  3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Vertragspartner nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Automatec GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Vertragspartner hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die Automatec GmbH nur berufen, wenn sie den Vertragspartner unverzüglich benachrichtigt.

  4. Die Automatec GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Automatec GmbH behält sich das Eigentum an dem Leistungsgegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.

  2. Software wird als Sharewareversion mit begrenzter Laufzeit und begrenztem Funktionsumfang ausgeliefert. Erst nach Eingang aller Zahlungen wird sie gegen die Vollversion ausgetauscht.

  3. Elektronische Steuerungen sind im Auslieferungszustand durch Passwörter geschützt die erst nach Eingang aller Zahlungen entfernt oder bekannt gegeben werden.

  4. Der Vertragspartner darf den Leistungsgegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
    Bei Pfändung oder Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte hat er die Automatec GmbH unverzüglich davon zu benachrichtigen.

  5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Automatec GmbH zur Rücknahme des Leistungsgegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Vertragspartner zur Herausgabe verpflichtet.

§ 6 Haftung für Mängel

  1. Liegt ein von der Automatec GmbH zu vertretender Mangel der Leistung vor, so ist die Automatec GmbH nach ihrer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung berechtigt. Dazu hat der Vertragspartner der Automatec GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst ist die Automatec GmbH von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig hoher Schäden, wobei die Automatec GmbH sofort zu verständigen ist, hat der Vertragspartner das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von der Automatec GmbH Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

  2. Die Automatec GmbH trägt die durch die Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten, soweit sich die Beanstandung des Vertragspartners als berechtigt herausstellt.

  3. Weitere Ansprüche des Vertragspartners, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, einschließlich Ansprüche auf entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Vertragspartners sind ausgeschlossen.

    Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Automatec GmbH und in den Fällen, in denen das Produkthaftungsgesetz anwendbar ist oder beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Vertragspartner gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstandenen sind, abzusichern.

§ 7 Haftungsdauer

  1. Ansprüche des Vertragspartners gegen die Automatec GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren mit Ablauf von 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme der letzten nach dem jeweiligen Vertrag zu erbringenden Leistung der Automatec GmbH.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Automatec GmbH und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Soweit der Vertragspartner Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist der Betriebssitz der Automatec GmbH in 14959 Kliestow für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Beteiligten sind in einem solchen Fall verpflichtet, einander so zu stellen, als sei eine Ersatzregelung vereinbart, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regel möglichst weitgehend in wirksamer Weise erfüllt. Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke in den Geschäftsbedingungen.

 

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